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Wichtige Hinweise bei Krankenfahrten:
Seit Anfang 2004 greift die Gesundheitsreform für alle gesetzlich Versicherten. Dabei wurden auch die Krankenfahrten drastisch gekürzt. Für Personen, die darauf angewiesen sind, gibt es aber oft eine Möglichkeit der Beförderung. Beachten Sie bitte, dass diese Regelungen nur für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen gelten. Die Krankenbeförderung nach Arbeitsunfällen oder Schulunfällen ist davon unberührt. Im Folgenden haben wir versucht, die wichtigsten Regelungen verständlich darzustellen. Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Laut Gesetz ist es nur noch Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis und entsprechendem Eintrag (mindestens 60 % Behinderungsgrad und dem Eintrag aG / Bl / H ) oder Patienten mit mindestens Pflegestufe 2 erlaubt ein Taxi zu benutzen. Darüber hinaus kann die Krankenkasse Patienten mit vergleichbarer Mobilitätseinschränkung und längerer Behandlungsdauer die Fahrten genehmigen. Außerdem werden Fahrten zur Dialyse, Chemo-, Strahlentherapie und ähnlichen Behandlungen, die über einen längeren Zeitraum mit hoher Behandlungsfrequenz laufen, übernommen. Voraussetzung hier für ist das Vorliegen einer entsprechenden Verordnung des Arztes und die Genehmigung der Krankenkasse.
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